Oberlandesgericht Hamm, 1999-06-29, 1 Vollz (Ws) 57/99

1 Vollz (Ws) 57/99Obergericht29.06.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 57/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-06-29

Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 57/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0629.1VOLLZ.WS57.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird mit Ausnahme der Festset-zung des Gegenstandswertes aufgehoben.

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewie-sen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

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