1 Vollz (Ws) 57/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-06-29, 1 Vollz (Ws) 57/99
Oberlandesgericht Hamm, 1999-06-29, 1 Vollz (Ws) 57/99
1 Vollz (Ws) 57/99Obergericht29.06.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 57/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-06-29
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 57/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0629.1VOLLZ.WS57.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird mit Ausnahme der Festset-zung des Gegenstandswertes aufgehoben.
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird zurückgewie-sen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
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