Oberlandesgericht Hamm, 1999-06-28, 18 U 17/97

18 U 17/97Obergericht28.06.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 18 U 17/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-06-28

Aktenzeichen: 18 U 17/97

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0628.18U17.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 10. Oktober 1996 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 153.000,00 DM abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Sicherheit kann durch eine selbstschuldnerische, unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank, Sparkasse oder Volksbank erbracht werden.

Die Beschwer der Klägerin beträgt 2.500.000,00 DM.

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