Oberlandesgericht Hamm, 1999-06-23, 5 UF 190/98

5 UF 190/98Obergericht23.06.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 190/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-06-23

Aktenzeichen: 5 UF 190/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0623.5UF190.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung der Antragsgegnerin wird das am 9. April 1998 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familien-gericht - Hagen unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels zu Ziffer 3 des Urteilstenors teilweise abgeändert.

Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin ab 9. Oktober 1998 monatlich 1.085,00 DM Unterhalt zu zah-len, davon 890,00 DM Elementar- und 195,00 DM Altersvor-sorgeunterhalt.

Im übrigen bleibt die Unterhaltsklage abgewiesen.

Die Verfahrenskosten beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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