21 U 115/98•Oberlandesgericht Hamm, 1999-06-22, 21 U 115/98
Oberlandesgericht Hamm, 1999-06-22, 21 U 115/98
21 U 115/98Obergericht22.06.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 21 U 115/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-06-22
Aktenzeichen: 21 U 115/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0622.21U115.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der Anschlußberufung der Beklagten das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Essen vom 16. Juni 1998 zu Nr. 2 und 4 des landgerichtlichen Urteilstenors abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 12.000,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 05.04.1997 zu zahlen.
Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Klägerin zu 1/6 und der Beklagte zu 5/6 mit Ausnahme der Kosten der Beweisaufnahme, die der Beklagte allein zu tragen hat. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.