15 W 191/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-06-15, 15 W 191/99
Oberlandesgericht Hamm, 1999-06-15, 15 W 191/99
15 W 191/99Obergericht15.06.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 191/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-06-15
Aktenzeichen: 15 W 191/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0615.15W191.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde der Beschwerde-führerin wird auf ihre Kosten (§ 97 ZPO) als unzulässig verworfen, weil gegen Entscheidungen der Landgerichte, die - wie hier - die einstweilige Einstellung des Verfahrens gem. § 30 a ZVG betreffen, das Rechtsmittel der weiteren Beschwerde nach § 30 b Abs. 3 Satz 2 ZVG ausgeschlossen ist.
Der Gegenstandswert dieser Instanz wird auf 6.600,00 DM festgesetzt (§ 29 GKG in VB. §§ 12, 14 GKG, § 3 ZPO).
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