Oberlandesgericht Hamm, 1999-05-27, 1 UF 196/98

1 UF 196/98Obergericht27.05.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 UF 196/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-05-27

Aktenzeichen: 1 UF 196/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0527.1UF196.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21. September 1998 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bielefeld wie folgt abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin rückständigen Unterhalt in Höhe von 8.577,91 DM für den Zeitraum vom 01. Januar 1994 bis zum 31. Mai 1997 nebst 6,2 % Zinsen seit dem 19. Oktober 1997 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens werden dem Kläger zu 1/4 und der Beklagten zu 3/4 auferlegt.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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