Oberlandesgericht Hamm, 1999-05-26, 3 U 192/98

3 U 192/98Obergericht26.05.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 192/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-05-26

Aktenzeichen: 3 U 192/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0526.3U192.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 23. Juli 1998 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte zu 2) durch Sicherheitsleistung in Höhe von 12.000,00 DM abwenden, falls nicht die Beklagte zu 2) zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet, die sie auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank oder eines öffentlich-rechtlichen Kreditinstituts erbringen kann.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.