9 U 246/98•Oberlandesgericht Hamm, 1999-05-21, 9 U 246/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 U 246/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-05-21
Aktenzeichen: 9 U 246/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0521.9U246.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 05.08.1998 ver-kündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Essen unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 6.230,72 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 5. Juni 1995 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger und die Beklagten jeweils 1/2.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert den Kläger und die Beklagten in Höhe von jeweils 6.230,72 DM.
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