Oberlandesgericht Hamm, 1999-05-19, 3 U 226/98

3 U 226/98Obergericht19.05.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 226/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-05-19

Aktenzeichen: 3 U 226/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0519.3U226.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 18. September 1998 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 12.000,00 DM abwenden, falls nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet, die sie auch durch die unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlichen Sparkasse erbringen kann.

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