5 Ss OWi 53/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-05-06, 5 Ss OWi 53/99
Oberlandesgericht Hamm, 1999-05-06, 5 Ss OWi 53/99
5 Ss OWi 53/99Obergericht06.05.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 Ss OWi 53/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-05-06
Aktenzeichen: 5 Ss OWi 53/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0506.5SS.OWI53.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Das angefochtene Urteil wird
im Schuldspruch dahin abgeändert, daß der Betroffene einer fahrlässig begangenen Ordnungswidrigkeit gemäß § 24 a Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 3 StVG schuldig ist,
im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrundeliegenden Fest-stellungen aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhand-lung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbe-schwerde, an das Amtsgericht Hamm zurückverwiesen.
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