Oberlandesgericht Hamm, 1999-05-05, 13 U 256/98

13 U 256/98Obergericht05.05.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 13 U 256/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-05-05

Aktenzeichen: 13 U 256/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0505.13U256.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 8. September 1998 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Beklagte verurteilt bleibt, an die Klägerin 12.775,93 DM nebst 8,25 % Zinsen seit dem 24. Februar 1998 sowie 54 DM vorgerichtliche Kosten zu zahlen.

Die Kosten der Berufungsinstanz trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Beklagte in Höhe von 12.829,93 DM.

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