2 UF 107/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-05-04, 2 UF 107/99
Oberlandesgericht Hamm, 1999-05-04, 2 UF 107/99
2 UF 107/99Obergericht04.05.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 UF 107/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-05-04
Aktenzeichen: 2 UF 107/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0504.2UF107.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Familiensenat
Tenor
Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den am 26. Januar 1999 verkündeten Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Coesfeld wird zurückgewiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
Eine Kostenerstattung findet nicht statt.
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