Oberlandesgericht Hamm, 1999-05-04, 2 UF 107/99

2 UF 107/99Obergericht04.05.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 UF 107/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-05-04

Aktenzeichen: 2 UF 107/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0504.2UF107.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Familiensenat

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den am 26. Januar 1999 verkündeten Beschluß des Amtsgerichts - Familiengericht - Coesfeld wird zurückgewiesen.

Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.

Eine Kostenerstattung findet nicht statt.

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