Oberlandesgericht Hamm, 1999-05-04, 27 U 180/98

27 U 180/98Obergericht04.05.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 27 U 180/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-05-04

Aktenzeichen: 27 U 180/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0504.27U180.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 27. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 23. Januar 1998 verkündete Urteil der VIII. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels werden der Klägerin aufer-legt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung von 18.000,00 DM abzuwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Voll-streckung ihrerseits Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Beiden Seiten wird nachgelassen, die Sicherheit auch durch Prozeßbürgschaft eines in Deutschland als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstitutes zu erbringen.

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