27 U 180/98•Oberlandesgericht Hamm, 1999-05-04, 27 U 180/98
Oberlandesgericht Hamm, 1999-05-04, 27 U 180/98
27 U 180/98Obergericht04.05.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 180/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-05-04
Aktenzeichen: 27 U 180/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0504.27U180.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 23. Januar 1998 verkündete Urteil der VIII. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsmittels werden der Klägerin aufer-legt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung von 18.000,00 DM abzuwenden, sofern nicht die Beklagten vor der Voll-streckung ihrerseits Sicherheit in derselben Höhe leisten.
Beiden Seiten wird nachgelassen, die Sicherheit auch durch Prozeßbürgschaft eines in Deutschland als Zoll- und Steuerbürge zugelassenen Kreditinstitutes zu erbringen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.