Oberlandesgericht Hamm, 1999-04-27, 8 WF 166/99

8 WF 166/99Obergericht27.04.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 WF 166/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-04-27

Aktenzeichen: 8 WF 166/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0427.8WF166.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird teilweise abgeändert.

Dem Beklagten wird zur Verteidigung gegen die Klage ratenfreie Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin A. in B. bewilligt, soweit er sich gegen eine Verurteilung zur Zahlung von Kindesunterhalt ab 25.11.1997 wendet.

Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlaßt.

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