8 WF 166/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-04-27, 8 WF 166/99
Oberlandesgericht Hamm, 1999-04-27, 8 WF 166/99
8 WF 166/99Obergericht27.04.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 WF 166/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-04-27
Aktenzeichen: 8 WF 166/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0427.8WF166.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat für Familiensachen
Tenor
Die angefochtene Entscheidung wird teilweise abgeändert.
Dem Beklagten wird zur Verteidigung gegen die Klage ratenfreie Prozeßkostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin A. in B. bewilligt, soweit er sich gegen eine Verurteilung zur Zahlung von Kindesunterhalt ab 25.11.1997 wendet.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlaßt.
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