Oberlandesgericht Hamm, 1999-03-29, 15 W 39/99

15 W 39/99Obergericht29.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 39/99 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1999-03-29

Aktenzeichen: 15 W 39/99

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0329.15W39.99.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 3) hat den Beteiligten zu 1) und 4) die im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Wert des Gegenstandes der weiteren Beschwerde wird auf 985.000,00 DM festgesetzt.

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