Oberlandesgericht Hamm, 1999-03-22, 3 U 110/97

3 U 110/97Obergericht22.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 U 110/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-03-22

Aktenzeichen: 3 U 110/97

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0322.3U110.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 29. April 1997 ver-kündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheits-leistung von jeweils 12.000,00 DM abwenden, wenn nicht der jeweilige Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Alle Parteien können Sicherheit auch durch die unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschat eines in der Bundesrepublik Deutschland als Zoll- oder Steuerbürgin zugelassenen Kreditinstituts erbringen.

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