Oberlandesgericht Hamm, 1999-03-15, 13 U 208/98

13 U 208/98Obergericht15.03.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 13 U 208/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-03-15

Aktenzeichen: 13 U 208/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0315.13U208.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 02. Juli 1998 verkündeten Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlußberufung des Klägers wird das oben genannte Urteil insoweit abgeändert, daß das zuerkannte Schmerzensgeld ab 12. März 1998 mit 4 % zu verzinsen ist.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert die Beklagten in Höhe von 10.407,28 DM.

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