6 U 190/98•Oberlandesgericht Hamm, 1999-02-25, 6 U 190/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 190/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-02-25
Aktenzeichen: 6 U 190/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0225.6U190.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 30. Juli 1998 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 13.304,35 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 02.10.1997 zu zahlen.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die Kosten der ersten Instanz tragen zu 2/7 der Kläger und zu 5/7 die Beklagte.
Die Kosten der Berufungsinstanz tragen zu 3/8 der Kläger und zu 5/8 die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer der Parteien: unter 20.000,00 DM.
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