13 U 183/98•Oberlandesgericht Hamm, 1999-02-24, 13 U 183/98
Oberlandesgericht Hamm, 1999-02-24, 13 U 183/98
13 U 183/98Obergericht24.02.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 183/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-02-24
Aktenzeichen: 13 U 183/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0224.13U183.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 8. Juli 1998 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Hagen teilweise abgeändert.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin unter Einschluß der landgerichtlichen Verurteilung 13.409,01 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 1. März 1996 zu zahlen.
Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des ersten Rechtszuges tragen die Klägerin 68 % und die Beklagten 32 %.
Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 80 % und die Beklagten 20 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert die Beklagten in Höhe von 6.681,80 DM und die Klägerin um 26.645,34 DM.
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