Oberlandesgericht Hamm, 1999-02-22, 8 U 85/98

8 U 85/98Obergericht22.02.1999

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 85/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1999-02-22

Aktenzeichen: 8 U 85/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0222.8U85.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 27. November 1997 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung einschließlich der Kosten des Streithelfers der Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beschwer des Klägers liegt unter 60.000,00 DM.

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