8 U 85/98•Oberlandesgericht Hamm, 1999-02-22, 8 U 85/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 8 U 85/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-02-22
Aktenzeichen: 8 U 85/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0222.8U85.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 27. November 1997 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung einschließlich der Kosten des Streithelfers der Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer des Klägers liegt unter 60.000,00 DM.
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