27 U 290/98•Oberlandesgericht Hamm, 1999-02-18, 27 U 290/98
Oberlandesgericht Hamm, 1999-02-18, 27 U 290/98
27 U 290/98Obergericht18.02.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 27 U 290/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-02-18
Aktenzeichen: 27 U 290/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0218.27U290.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 27. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das am 18. Juni 1998 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen insoweit abgeändert, als die Beklagten verurteilt sind, als Gesamtschuldner an die Klägerin mehr als 18.738,04 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 18. Juni 1996 zu zahlen.
Wegen des Mehrbetrages von 10,00 DM wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auf-erlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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