1 Vollz (Ws) 4/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-02-11, 1 Vollz (Ws) 4/99
Oberlandesgericht Hamm, 1999-02-11, 1 Vollz (Ws) 4/99
1 Vollz (Ws) 4/99Obergericht11.02.1999
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 4/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-02-11
Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 4/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0211.1VOLLZ.WS4.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zur Fortbildung des Rechts zuge-lassen (§ 116 Abs. 1 StVollzG).
Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet auf Kosten des Betroffenen verworfen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.