2 Ws 46/99•Oberlandesgericht Hamm, 1999-02-09, 2 Ws 46/99
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 46/99 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1999-02-09
Aktenzeichen: 2 Ws 46/99
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0209.2WS46.99.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Strafsenat
Tenor
Die Beschwerde wird auf Kosten der Staatskasse, die auch die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen des Ange-klagten zu tragen hat, als unzulässig verworfen.
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