6 U 1/98•Oberlandesgericht Hamm, 1999-01-18, 6 U 1/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 1/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-01-18
Aktenzeichen: 6 U 1/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1999:0118.6U1.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 20. November 1997 verkündete Urteil der Zivilkammer IV des Landgerichts Det-mold wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsmittels.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutrei-benden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in dieser Höhe Sicherheit leistet.
Die Parteien können die Sicherheit durch eine unbedingte und unbefristete selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, öffentlichen Sparkasse oder Genossen-schaftsbank leisten.
Beschwer des Klägers: über 60.000,00 DM.
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