Oberlandesgericht Hamm, 1998-12-16, 6 WF 298/98

6 WF 298/98Obergericht16.12.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 WF 298/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-12-16

Aktenzeichen: 6 WF 298/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1216.6WF298.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat für Familiensachen

Tenor

Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.

Auf die Erinnerung der Beteiligten zu 1) wird die Festsetzungsverfügung des Amtsgerichts - Familiengericht - C vom 15. April 1998 dahingehend abgeändert, daß die der Beteiligten zu 1) aus der Landeskasse zu zahlende weitere Vergütung (§ 124 BRAGO) auf 1.610,00 DM festgesetzt wird.

Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren sind gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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