Oberlandesgericht Hamm, 1998-12-16, 23 W 259/98

23 W 259/98Obergericht16.12.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 23 W 259/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-12-16

Aktenzeichen: 23 W 259/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1216.23W259.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 23. Zivilsenat

Tenor

Der von der Beklagten an die Kläger zu erstattende Betrag wird anderweitig auf 6.578,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 18. Juni 1997 aus 2.926,00 DM sowie weiteren 4 % Zinsen seit dem 15. Dezember 1997 aus 3.652,00 DM festgesetzt.

Die weitergehende Beschwerde der Beklagten und der weiter-gehende Kostenfestsetzungsantrag der Klägerin werden zu-rückgewiesen.

Gerichtskosten trägt die Beklagte nach einem Wert von bis zu 600,00 DM; die außergerichtlichen Kosten des Erinne-rungs- und Beschwerdeverfahrens trägt die Beklagte nach einem Wert von bis zu 4.000,00 DM.

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