Oberlandesgericht Hamm, 1998-12-16, 15 W 232/98

15 W 232/98Obergericht16.12.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 15 W 232/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-12-16

Aktenzeichen: 15 W 232/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1216.15W232.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Zivilsenat

Tenor

Die weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Wertfestsetzung für das Erstbeschwerdeverfahren abgeändert wird.

Die Beteiligte zu 1) hat die den Beteiligten zu 2) bis 6) im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.

Der Gegenstandswert des Verfahrens der ersten und der weiteren Beschwerde wird auf 250.000,00 DM festgesetzt.

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