15 W 232/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-12-16, 15 W 232/98
Oberlandesgericht Hamm, 1998-12-16, 15 W 232/98
15 W 232/98Obergericht16.12.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 232/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-12-16
Aktenzeichen: 15 W 232/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1216.15W232.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Die weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die Wertfestsetzung für das Erstbeschwerdeverfahren abgeändert wird.
Die Beteiligte zu 1) hat die den Beteiligten zu 2) bis 6) im Verfahren der weiteren Beschwerde entstandenen außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
Der Gegenstandswert des Verfahrens der ersten und der weiteren Beschwerde wird auf 250.000,00 DM festgesetzt.
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