Oberlandesgericht Hamm, 1998-12-11, 26 U 5/98

26 U 5/98Obergericht11.12.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 26 U 5/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-12-11

Aktenzeichen: 26 U 5/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1211.26U5.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 26. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 27. Oktober 1997 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 43.000,00 DM abzu-wenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Sicherheit kann auch durch die Bürgschaft einer Großbank, einer Sparkasse oder Genossenschaftsbank geleistet werden.

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