25 U 75/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-12-11, 25 U 75/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 25 U 75/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-12-11
Aktenzeichen: 25 U 75/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1211.25U75.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 25. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.03.1998 verkün-dete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß es mit Ausnahme von 5,00 DM vorgerichtlicher Kosten bei der Verurteilung des Landgerichts verbleibt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer der Parteien übersteigt nicht 60.000,00 DM.
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