31 U 38/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-12-07, 31 U 38/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 38/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-12-07
Aktenzeichen: 31 U 38/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1207.31U38.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Siegen vom 14. November 1997 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beide Parteien können Sicherheit durch unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlich rechtlichen Sparkasse erbringen.
Die Beschwer des Klägers übersteigt 60.000,00 DM.
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