6 U 55/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-11-30, 6 U 55/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 55/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-11-30
Aktenzeichen: 6 U 55/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1130.6U55.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Kläger gegen das am 08. Januar 1998 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsmittels.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Zwangsvollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 130 % des jeweils beizutreibenden Betrages, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Sicherheit kann auch durch unbedingte und unbefristete Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder Sparkasse erbracht werden.
Beschwer der Kläger: über 60.000,00 DM.
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