Oberlandesgericht Hamm, 1998-11-24, 4 U 128/98

4 U 128/98Obergericht24.11.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 128/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-11-24

Aktenzeichen: 4 U 128/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1124.4U128.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 12. März 1998 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar und beschwert den Beklagten mit 20.000,00 DM (zugleich Streitwert für das Berufungsverfahren).

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