20 U 49/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-11-11, 20 U 49/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 49/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-11-11
Aktenzeichen: 20 U 49/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1111.20U49.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufungen beider Parteien gegen das am 27. Okto-ber 1997 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster werden mit der Maßgabe zurückge-wiesen, daß die Kosten des ersten Rechtszuges zu 95 % der Klägerin und zu 5 % der Beklagten auferlegt wer-den.
Die Kosten der Berufungsinstanz haben zu 75 % die Klägerin und zu 25 % die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.