Oberlandesgericht Hamm, 1998-11-11, 20 U 49/98

20 U 49/98Obergericht11.11.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 49/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-11-11

Aktenzeichen: 20 U 49/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1111.20U49.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen beider Parteien gegen das am 27. Okto-ber 1997 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster werden mit der Maßgabe zurückge-wiesen, daß die Kosten des ersten Rechtszuges zu 95 % der Klägerin und zu 5 % der Beklagten auferlegt wer-den.

Die Kosten der Berufungsinstanz haben zu 75 % die Klägerin und zu 25 % die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.