6 U 147/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-11-09, 6 U 147/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 147/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-11-09
Aktenzeichen: 6 U 147/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1109.6U147.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 6. Mai 1998 verkün-dete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsmittels.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Beschwer des Klägers: unter 7.000,00 DM.
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