Oberlandesgericht Hamm, 1998-11-09, 31 U 44/98

31 U 44/98Obergericht09.11.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 31 U 44/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-11-09

Aktenzeichen: 31 U 44/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1109.31U44.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 14. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 21. Januar 1998 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheits-leistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Beide Parteien können Sicherheit durch unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank, Genossenschaftsbank oder öffentlich rechtlichen Sparkasse erbringen.

Die Beschwer der Klägerin übersteigt 60.000,00 DM.

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