15 W 202/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-11-09, 15 W 202/98
Oberlandesgericht Hamm, 1998-11-09, 15 W 202/98
15 W 202/98Obergericht09.11.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 15 W 202/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-11-09
Aktenzeichen: 15 W 202/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1109.15W202.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird mit Ausnahme der Wertfestsetzung aufgehoben.
Auf die erste Beschwerde der Beteiligten zu 1) vom 24. März 1998 wird der Beschluß der Rechtspflegerin des Amts-gerichts vom 09. März 1998 in der Fassung der Teilabhilfe-entscheidung der Richterin des Amtsgerichts vom 30. März 1998 ebenfalls aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Überbürdung der außergerichtlichen Kosten erster bis dritter Instanz - an das Amtsgericht zurückver-wiesen.
Der Wert des Gegenstandes der weiteren Beschwerde wird auf 5.000,00 DM festgesetzt.
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