18 U 90/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-11-02, 18 U 90/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 18 U 90/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-11-02
Aktenzeichen: 18 U 90/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1102.18U90.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 7. April 1998 verkündete Urteil der II. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert.
Die Beklagte bleibt verurteilt, an die Klägerin 3.095,20 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 01.08.1996 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 78 % die Klägerin und 22 % die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert keine der Parteien in Höhe der Revisionssumme.
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