23 W 319/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-10-19, 23 W 319/98
Oberlandesgericht Hamm, 1998-10-19, 23 W 319/98
23 W 319/98Obergericht19.10.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 23 W 319/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-10-19
Aktenzeichen: 23 W 319/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1019.23W319.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.
Die von der Beteiligten zu 2) an die Beteiligten
zu 1) als Gesamtgläubiger zu zahlende Anwaltsver-
gütung wird anderweitig unter Hinzusetzung von 11,00
Zustellungskosten auf 1.359,15 DM nebst 4 % Zinsen
seit dem 28. April 1998 festgesetzt.
Die Beteiligte zu 2) trägt die Kosten des Erinne rungs- und Beschwerdeverfahrens nach einem Gegen-
standswert bis zu 1.200 DM.
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