23 W 374/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-10-15, 23 W 374/98
Oberlandesgericht Hamm, 1998-10-15, 23 W 374/98
23 W 374/98Obergericht15.10.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 23 W 374/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-10-15
Aktenzeichen: 23 W 374/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1015.23W374.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
In Abänderung der angefochtenen Entscheidung hat der Klä-ger an die Beklagte weitere 40,00 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 23. März 1998 zu erstatten.
Im übrigen werden die Beschwerde des Klägers und das Fest-setzungsgesuch der Beklagten zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Klä-ger nach einem Gegenstandswert bis 600,00 DM.
Die außergerichtlichen Kosten des Erinnerungs- und Beschwerdeverfahrens werden der Beklagten auferlegt nach einem Gegenstandswert bis 1.200,00 DM.
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