30 U 61/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-10-12, 30 U 61/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 30 U 61/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-10-12
Aktenzeichen: 30 U 61/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1012.30U61.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 30. Zivilsenat
Tenor
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin aufer-legt.
Der Streitwert ab übereinstimmender Erledigungserklärung wird auf 6.501,00 DM bis 7.000,00 DM festgesetzt. Für die Zeit davor bleibt es bei der Streitwertfestsetzung des Se-nats vom 25.05.1998.
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