20 U 65/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-10-02, 20 U 65/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 65/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-10-02
Aktenzeichen: 20 U 65/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:1002.20U65.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 06. Januar 1998 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 15.000,00 DM abzu-wenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in glei-cher Höhe leistet. Beide Parteien können die Sicher-heit auch durch Bankbürgschaft erbringen.
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