23 W 362/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-09-30, 23 W 362/98
Oberlandesgericht Hamm, 1998-09-30, 23 W 362/98
23 W 362/98Obergericht30.09.1998
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 23 W 362/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-09-30
Aktenzeichen: 23 W 362/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0930.23W362.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 23. Zivilsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluß wird abgeändert.
Der Kostenfestsetzungsantrag der Klägerin vom 12. Mai 1998 wird zurückgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten des Erinnerungs- und Be-schwerdeverfahrens trägt die Klägerin nach einem Gegens-tandswert bis 1.200,00 DM.
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