Oberlandesgericht Hamm, 1998-09-29, 28 U 97/98

28 U 97/98Obergericht29.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 97/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-09-29

Aktenzeichen: 28 U 97/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0929.28U97.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. März 1998 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Biele-feld wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitslei-stung i.H.v. 14.000,00 DM abwenden, sofern nicht die Beklagten Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Die Beschwer der Klägerin beträgt 122.601,00 DM.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.