28 U 97/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-09-29, 28 U 97/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 97/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-09-29
Aktenzeichen: 28 U 97/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0929.28U97.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. März 1998 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Biele-feld wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitslei-stung i.H.v. 14.000,00 DM abwenden, sofern nicht die Beklagten Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Die Beschwer der Klägerin beträgt 122.601,00 DM.
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