20 U 25/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-09-23, 20 U 25/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 25/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-09-23
Aktenzeichen: 20 U 25/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0923.20U25.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 27. November 1997 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin. Sie hat auch die außergerichtlichen Kosten des Streitverkündeten zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 17.000,00 DM abzu-wenden, falls nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in glei-cher Höhe leistet. Beide Parteien können die Sicherheit auch durch Bankbürgschaft erbringen.
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