20 W 21/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-09-22, 20 W 21/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 W 21/98 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1998-09-22
Aktenzeichen: 20 W 21/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0922.20W21.98.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde wird der angefochtene Beschluß abgeändert.
Der Antragstellerin wird für den ersten Rechtszug Prozeß-kostenhilfe bewilligt und ihr Rechtsanwalt O aus T2 beigeordnet, soweit sie folgenden Klageantrag stellt:
Es wird festgestellt, daß die Beklagte (= Antragsgegnerin) verpflichtet ist, der Klägerin für das Brandereignis vom 09./10. November 1997 bedingungsgemäß Versicherungsschutz zu gewähren.
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