13 U 76/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-09-16, 13 U 76/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 13 U 76/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-09-16
Aktenzeichen: 13 U 76/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0916.13U76.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das am 18. Dezember 1997 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Die Klägerin trägt insoweit unter Abänderung der landgerichtlichen Kostenentscheidung die durch die Anrufung des Amtsgerichts Münster entstandenen Mehrkosten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert den Beklagten in Höhe von 23.000,00 DM.
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