Oberlandesgericht Hamm, 1998-09-16, 11 U 92/97

11 U 92/97Obergericht16.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 U 92/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-09-16

Aktenzeichen: 11 U 92/97

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0916.11U92.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 4. März 1997 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert.

Das beklagte L wird verurteilt, an die Klägerin 5.146,48 DM nebst 4 % Zinsen aus jeweils 736,64 DM seit dem 1. April, 1. Mai, 1. Juni, 1. Juli, 1. August, 1. Sep-tember und 1. Oktober 1996 zu zahlen.

Es wird festgestellt, daß das beklagte L verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche Einkommenseinbußen zu erset-zen, die dieser dadurch entstanden sind und noch ent-

stehen, daß das beklagte L nicht die Klägerin, sondern eine Drittperson in die Planstelle A 15 FN 9 BBesO am

G M , welche zur Besetzung im amtlichen Schulblatt 08/95 ausgeschrieben worden war, eingewiesen hat.

Das beklagte L trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Es beschwert das beklagte L um weniger als 60.000,- DM

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