Oberlandesgericht Hamm, 1998-09-10, 2 Ws 376/98

2 Ws 376/98Obergericht10.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 376/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-09-10

Aktenzeichen: 2 Ws 376/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0910.2WS376.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Landeskasse, die auch die notwendigen Auslagen der Angeschuldigten im Beschwerdeverfahren trägt, verworfen.

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