Oberlandesgericht Hamm, 1998-09-04, 5 UF 83/98

5 UF 83/98Obergericht04.09.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 83/98 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1998-09-04

Aktenzeichen: 5 UF 83/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0904.5UF83.98.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 27. Januar 1998 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwelm unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmit-tels teilweise abgeändert.

Der Beklagte bleibt verurteilt, an die Klägerin folgende Unterhaltsbeträge zu zahlen:

für November und Dezember 1996 je 1.028,00 DM,

für Januar bis Juli 1997 monatlich 690,00 DM,

für August bis Dezember 1997 monatlich 1.060,00 DM und

ab Januar 1998 950,00 DM monatlich.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt 6/7 der Kosten der Berufung, der Be-klagte 1/7.

Von den Kosten der ersten Instanz werden der Klägerin 1/4, dem Beklagten 3/4 auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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