5 UF 83/98•Oberlandesgericht Hamm, 1998-09-04, 5 UF 83/98
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 UF 83/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1998-09-04
Aktenzeichen: 5 UF 83/98
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0904.5UF83.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat für Familiensachen
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 27. Januar 1998 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Schwelm unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmit-tels teilweise abgeändert.
Der Beklagte bleibt verurteilt, an die Klägerin folgende Unterhaltsbeträge zu zahlen:
für November und Dezember 1996 je 1.028,00 DM,
für Januar bis Juli 1997 monatlich 690,00 DM,
für August bis Dezember 1997 monatlich 1.060,00 DM und
ab Januar 1998 950,00 DM monatlich.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Klägerin trägt 6/7 der Kosten der Berufung, der Be-klagte 1/7.
Von den Kosten der ersten Instanz werden der Klägerin 1/4, dem Beklagten 3/4 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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