Oberlandesgericht Hamm, 1998-08-25, 2 UF 73/98

2 UF 73/98Obergericht25.08.1998

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 UF 73/98 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1998-08-25

Aktenzeichen: 2 UF 73/98

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:1998:0825.2UF73.98.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Familiensenat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird das am 13. Januar 1998 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Coesfeld im Ausspruch zur elterlichen Sorge abgeändert:

Der Antrag der Antragsgegnerin auf Übertragung der allei-nigen elterlichen Sorge wird zurückgewiesen.

Es wird festgestellt, daß die gemeinsame elterliche Sorge für die Kinder, fortbesteht.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Beschwerdewert wird auf 1.500,00 DM festgesetzt.

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